Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung verkündet: Die Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßen-verkehrsrechtlicher Vorschriften wurde im BGBl. I 2011, 3 ff. vom 17. Januar 2011 Nr . 1 ver-kündet. Sie tritt am 19. Januar 2013 in Kraft. Die Verordnung setzt EU-Vorgaben in nationa-les Recht um und enthält Neuregelungen im Bereich des Fahrerlaubnisrechts. Unter anderem sieht sie die Befristung des Führerscheindokuments auf eine Gültigkeitsdauer bis 15 Jahre vor, wobei lediglich das Führerscheindokument, nicht jedoch das Recht der Fahrerlaubnis befristet ist. Die Verlängerung wird nicht von Eignungsüberprüfungen gesundheitlicher oder sonstiger Art abhängig gemacht.

Autor: Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog
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