Zivilrecht Rechtsanwalt Rosenheim

Koptuchverbot für Amtsträger in Bayern ist verfassungsgemäß

Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie dürfen in in Verhandlungen sowie bei Amtshandlungen mit Außenkontakt kein Kopftuch tragen Nach Art. 11 Abs. 2 des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes (BayRiStAG) ist Richtern und Richterinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälten und Landesanwältinnen unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Symbole oder Kleidungsstücke in Verhandlungen sowie bei Amtshandlungen mit…

Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Muslimische Schülerin muss zum Schwimmunterricht

Muslimische Schülerin muss zum Schwimmunterricht Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sog. „Burkini“ (zweiteiliger Schwimmanzug für muslimische Frauen) zu tragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.09.2013 entschieden (Az.: 6 C 25.12). Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt Die damals 11-jährige Klägerin, eine Schülerin muslimischen…