Disziplinarrecht für Beamte: Zur Wahrheitspflicht im Disziplinarverfahren
Disziplinarrecht für Beamte: Ihr Rechtsanwalt für Disziplinarrecht im Disziplinarverfahren Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren – Wahrheitspflicht im Disziplinarverfahren BVerwG 2 C 62.11 – Urteil vom 28. Februar 2013 Die Erhebung der Disziplinarklage unterfällt nur dann dem Mitwirkungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), wenn durch die Klageerhebung im Einzelfall ihr gesetzlicher Aufgabenkreis…