Strafrecht: Keine Untreue des Architekten / Generalbauunternehmers nach § 266 StGB bei Kompensation durch Bauleistungen
Keine Untreue des Architekten / Generalbauunternehmers nach § 266 StGB bei Kompensation durch Bauleistungen Ein Architekt, der als Generalunternehmer ihm zur Ausführung des Bauvorhabens überlassene Gelder des Auftraggebers zweckwidrige für andere Bauvorhaben verwendet macht sich nicht gem. § 266 StGB strafbar, wenn in das Bauvorhaben Bauleistungen im Wert der zweckwidrige verwendeten Gelder einfließen. Für eine Strafbarkeit nach…