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Muslimische Schülerin muss zum Schwimmunterricht

Muslimische Schülerin muss zum Schwimmunterricht Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sog. „Burkini“ (zweiteiliger Schwimmanzug für muslimische Frauen) zu tragen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.09.2013 entschieden (Az.: 6 C 25.12). Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt Die damals 11-jährige Klägerin, eine Schülerin muslimischen…