Schadenersatz beim Unfall: fiktive Reparaturkosten bei Teilreparatur nur bei 6 Monaten Weiternutzung
Bei Weiterverkauf eines unfallgeschädigten Fahrzeugs vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist ist keine fiktive Schadensabrechnung möglich. Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck – falls erforderlich – verkehrssicher (teil-)reparieren lässt. Vor Ablauf…