Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen das Verbot der Schwarzarbeit (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)) verstoßen. Sachverhalt: Der Kläger begehrt vom Beklagten Rückerstattung geleisteten Werklohns in Höhe von 15.019,57…