Dashcam-Aufzeichnung ist rechtswidrig, aber im Prozess verwertbar Der Bundesgerichtshof hat am 15.05.2018 (VI ZR 233/17) ein klarstellendes Urteil zur Verwendung von Dashcams in Autos gesprochen: Die dauerhafte Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens verstößt gegen geltendes Datenschutzrecht und ist rechtswidrig. Dennoch besteht kein Beweisverwertungsverbot für die so erlangten Aufzeichnungen. Die erstellten Videos können in einem Prozess verwendet…
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