Kein Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes bei kurzer Ablenkung im Straßenverkehr
Kein Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes bei kurzer Ablenkung im Straßenverkehr Wer einen Unfall mit seinem Kfz grob fahrlässig verursacht muss nicht befürchten, für die entstandenen Schäden Dritter sein ganzes Leben lang zahlen zu müssen. Volle Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung Entgegen einer Mitteilung einer deutschen Kfz-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung im Außenverhältnis gegenüber Dritten selbst bei grober Fahrlässigkeit sehr…