Escooter Rosenheim Rechtsanwälte Rosenheim

1,1-Promille-Grenze gilt auch bei E-Scootern

1,1 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit gilt auch bei E-Scootern Der für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugen geltende Grenzwert einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille ist auch beim Fahren mit E-Scootern anzuwenden. Nach Auffassung des Landgerichts München II sind auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter im Rahmen des Gefährdungspotentials mit Mofas vergleichbar. Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkoholfahrt Die Kammer…

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E-Scooter – Was Sie unbedingt wissen müssen!

Seit Mitte Juni sind Sie im Straßenverkehr erlaubt. In vielen Großstädten sieht man sie mittlerweile nicht nur herumfahren, sondern auch überall am Straßenrand oder den Gehwegen stehen: E-Scooter! Aber Vorsicht: Besser nicht gleich drauf und losfahren, denn es gibt einiges an Vorschriften zu beachten! Wir geben Ihnen Tipps zum richtigen Umgang mit den E-Scootern, damit Sie nicht Ihren Führerschein verlieren!