Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof

Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die den Veterinärbehörden im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof obliegenden Amtspflichten grundsätzlich keine drittgerichtete Schutzwirkung zugunsten der Unternehmen entfalten, die vom Schlachthof – oder einem „Zwischenlieferanten“ – Schlachtprodukte…