VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Hooligan-Sympathisant kann nicht Polizist werden

Hooligan-Sympathisant kann nicht Polizist werden Wer öffentlich seine Sympathie für eine gewaltbereite Hooligan-Gruppierung bekundet, kann nicht in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufgenommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin  am 05.12.2013 entschieden. Urteil des VG Berlin v. 05.12.2013 (VG 26 K 343.12) Der 1991 geborene Kläger bewarb sich im Dezember 2011 um die Einstellung zum…