VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Messdaten für ESO ES 3.0 müssen übermittelt werden

Einstellung des Verfahrens, weil Rohmessdaten der Messung mit dem Messgerät ESO ES 3.0 nicht übermittelt worden sind Der Verteidiger hat Anspruch auf Übermittlung der Messdaten für das Messystem ESO ES 3.0! Das AG Hildesheim hat in seinem Beschluss vom 20.11.2015 (112 OWi 35 Js 26360/15) ein Verfahren nach § 47 II OWiG eingestellt. Zugrunde lag eine Geschwindigkeitsmessung…