Arbeitsrecht Rechtsanwalt Rosenheim

Kein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Verwertung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann zulässig sein Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 23.08.2018 zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz klar gestellt, dass die Verwertung einer Videoaufnahme bei einer „offenen Videoüberwachung“ am Arbeitsplatz nicht per se unverwertbar ist. Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums…