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Keine arglistige Täuschung eines Anlegers bei im Kaufpreis einer Immobilie enthaltenen Innenprovision

Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer im Kaufpreis einer Immobilie enthaltenen Innenprovision Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen einer Bank in acht Parallelfällen entschieden, dass Anleger nicht arglistig über die Höhe der Vertriebsprovision getäuscht werden, wenn in dem Verkaufsprospekt angegeben wird,…

Autorecht Rechtsanwalt Rosenheim

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Arglistige Täuschung beim Autokauf

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Dieses Handlungsgebot gilt nicht nur für Autokäufer, sondern erst Recht auch für gewerbliche Autoverkäufer!

Besondere Vorsicht ist bei erkennbaren Nachlackierungen geboten!
Ein Kraftfahrzeughändler, der einen Gebrauchtwagen hereinnimmt, ist vor einer Weiterveräußerung verpflichtet, das Fahrzeug – mindestens – durch eine einfache Sichtprüfung, bei der Nachlackierungen festgestellt werden, auf mögliche Unfallschäden zu untersuchen. Das Unterlassen einer Sichtprüfung kann den Vorwurf der Arglist begründen, wenn nach der Veräußerung an einen Dritten ein Unfallschaden festgestellt wird.