Luftverkehrsunternehmen haftet für Sturz beim Ein- und Aussteigen

Bundesgerichtshof stärkt Schutz der Reisenden bei Sturz auf der Fluggastbrücke Wer beim Einsteigen oder Aussteigen stürzt kann Schadensersatz vom Luftverkehrsunternehmen bekommen. Die in Art. 17 des Montrealer Übereinkommens angeordnete Gefährdungshaftung erfasst auch die Vorgänge des Einsteigens in das Flugzeug und des Aussteigens aus dem Flugzeug. Zum Einsteigevorgang gehört jedenfalls das Besteigen einer Flugzeugtreppe oder das…