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Rundfunkbeitrag („GEZ-Gebühr“) ist verfassungsmäßig

Erhebung für Zweitwohnungen ist aber verfassungswidrig Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Bundesverfassungsgericht entscheidet zur Erhebung des Rundfunkbeitrages Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18.07.2018…