VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Frauenförderung und der Grundsatz Eignung, Leistung und Befähigung bei Auswahl um Beförderungsdienstposten

Frauenförderung bei der Feuerwehr untersagt Beschluss VG Gelsenkirchen 01.12.2016-12 L 2228/16 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat durch Beschluss vom 1.12.2016 der beklagten Stadt Herne untersagt, einen Beförderungsdienstposten im Fachbereich Feuerwehr mit der beigeladenen Feuerwehrbeamtin zu besetzen. Die beigeladene Feuerwehrbeamtin hatte sich ebenso wie der Antragsteller auf einen der beiden ausgeschriebenen Beförderungsdienstposten (Besoldungsgruppe A 8 LBesG NRW)…

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Ein Dienstposten, mehrere Besoldungsgruppen

Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2015 – 2 BvR 1958/13 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat anlässlich eines Konkurrentenstreits die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung (sogenannte Topfwirtschaft im dienstrechtlichen Sinne) konkretisiert. Nach den Maßstäben des heute veröffentlichten Beschlusses erfordert die Dienstpostenbündelung…