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Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach längerem Auslandsaufenthalt

BVerwG 1 C 19.14 – Urteil vom 25. März 2015 Ein türkischer Staatsangehöriger verliert sein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, wenn er das Bundesgebiet verlässt und über ein Jahr bei seiner Familie in der Türkei lebt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 25.03.2015 entschieden.   Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste erstmalig im Juli 1988 in das Bundesgebiet zu…