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Aufwendungsersatz für selbstbeschafften Krippenplatz

BVerwG 5 C 35.12 – Urteil vom 12. September 2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 12.09.13 entschieden, dass ein Kind, dessen Rechtsanspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes nicht erfüllt wird, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf hat, dass die Aufwendungen der Eltern für seine Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte ersetzt werden. Im Streitfall ging es um den…