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Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden

Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20.02.2013 entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als einer Bundesbehörde nicht anwendbar sind, mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann.…