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Aufenthaltstitel erlischt nicht durch Auslieferung

  BVerwG 1 C 1.11 – Urteil vom 17. Januar 2012 zitiert nach Pressemitteilung Nr. 3/2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.01.2012 entschieden, dass der Aufenthaltstitel eines Ausländers durch seine Auslieferung an ein Drittland auch bei einer längeren Abwesenheit nicht erlischt. Der Entscheidung lag der Fall eines 44jährigen kosovarischen Staatsangehörigen zugrunde, der 1992 nach Deutschland kam,…