Arbeitsunfall: Kein Schmerzensgeld für selbständigen Waldarbeiter
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall Wer als selbständiger Waldarbeiter im Rahmen eines eigenen Forstbetriebes Baumfällarbeiten gemeinsam mit einem anderen Forstunternehmer durchführt, hat keinerlei Schmerzensgeldansprüche, wenn er bei Baumfällarbeiten durch einen Mitarbeiter des Auftraggebers verletzt wird! Entscheidung Der Inhaber eines Forstbetrieb, der bei Baumfällarbeiten für einem anderen Forstbetrieb mit Mitarbeitern des anderen Forstbetriebes…