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Betreiber haftet bei Auffahrunfall in der Waschstraße

Betreiber eine Autowaschanlage muß auf Verkehrsregeln hiunweisen Der Betreiber einer Waschanlage kann auch für das Fehlverhalten seiner Kunden haften, wenn er nicht in geeigneter Weise darauf hinwirkt, dass kein Fehlverhalten der Kunden vorkommt. Den Betreiber einer Waschstraße trifft deshalb die Pflicht, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden…