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Sachliche Zuständigkeit Bundespolizei-quo vadis?

Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier zulässig Urteil Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2013, Aktenzeichen: 7 A 10816/12.OVG Die Bundespolizei durfte die Identität einer Person auf dem Bahnhofsvorplatz in Trier wegen des Verdachts des Drogenhandels feststellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Im Juni 2011 hielt sich der Kläger, ein Rentner,…