Ungenehmigte Nebentätigkeit und deren Folgen

Ungenehmigte Nebentätigkeit eines JVA Beamten Beschluss VG Trier vom 22.11.2016 – 3 K 3700/16.TR – Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat am 22.11.2016 eine Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen Justizvollzugsbeamten auf Dienstentfernung verhandelt. Der betroffene Beamte, der im Internet mit Antiquitäten handelte und der bis 2013 über eine Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Internethandel mit…