WettbewerbsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

BGH: Inhaber Internetanschluss haftet nicht für illegales Filesharing von volljährigen Familienangehörigen

Der Inhaber eines Internetanschluss haftet nicht ohne Weiteres für illegales Filesharing von volljährigen Familienangehörigen Bundesgerichtshof zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger Abgemahnte Inhaber eines Internetanschluss können aufatmen: Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 08.01.2014 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht…

Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Eltern haften nicht für ihre Kinder! Bundesgerichtshof verneint Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Eltern haften nicht für ihre Kinder! Bundesgerichtshof verneint Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen…