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Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines Beförderungsdienstes für behinderte Menschen

  BVerwG 6 C 33.11 – 35.11 – Urteile vom 12. Dezember 2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 12.12.2012 in drei parallelen Rechtsstreiten entschieden, dass der Träger eines reinen Fahrdienstes für behinderte Menschen keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die Autoradios in seinen Transportfahrzeugen beanspruchen kann. Der Kläger betreibt Fahrdienste für behinderte Menschen. Er befördert mit…