Mietrecht: Keine überzogenen Anforderungen an Begründung einer Eigenbedarfskündigung
BGH-Urteil zum Mietrecht: Keine überzogenen Anforderungen an Begründung einer Eigenbedarfskündigung Erneut hat der u.a. auch für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung bekräftigt, dass dem in § 573 Abs. 3 BGB enthaltenen Begründungserfordernis für eine Kündigung des Vermieters Genüge getan wird, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und…