VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Keine Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln auf Festbeträge im bisherigen Bundesbeihilferecht

BVerwG 5 C 2.12,  5 C 4.12 und 5 C 6.12 – Urteile vom 8. November 2012  Das bis September 2012 geltende Beihilferecht des Bundes enthielt keine Rechtsgrundlage, welche die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Arzneimittel auf einen Festbetrag beschränkte.  Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 08.11.2012  in drei Verfahren entschieden. Die Kläger sind Versorgungsempfänger. Sie…