Keine Tätowierung für Polizeibeamte

Beamtenrecht: Tattoo eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich ist unzulässig Polizeibeamte dürfen keine sichtbaren Tattoos haben! Mit einem am 14.11.2018 verkündetem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass der Kläger, ein Polizeivollzugsbeamter, nicht berechtigt ist, sich am Unterarm tätowieren zu lassen. Damit wurde die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zurückgewiesen. Die…