VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Nicht jeder Fehler im Bewerbungsverfahren begründet einen Schadensersatzanspruch

BVerwG 2 C 6.11 – Urteil vom 29. November 2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29.12.2012 entschieden, dass nicht jeder Fehler im Auswahlverfahren zu einem Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers führt. Im Streitfall hatten sich der Kläger und drei Mitbewerber auf die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht (OLG) beworben. Der Dienstherr setzte das Verfahren zunächst…