VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer

Zitiert nach Pressemitteilung des BVerwG  Nr. 2/2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24.01.2013 über drei Revisionen entschieden, in denen beamtete Lehrer an Gymnasien in Niedersachsen insbesondere geltend machten, sie hätten gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die Vorhaltung eines häuslichen Arbeitszimmers einschließlich notwendiger Arbeitsmaterialien. Es hat die Revisionen zurückgewiesen und damit die…