Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Kaufrecht: EuGH bestätigt Beweiserleichterung beim Verbrauchsgüterkauf

EuGH bestätigt Beweiserleichterung beim Verbrauchsgüterkauf Bei Vertragswidrigkeiten, die binnen sechs Monaten nach der Lieferung einer Ware offenbar werden, wird vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden haben. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.06.2015 hervor. Der Verbraucher müsse neben dem Mangel allerdings beweisen, dass der Defekt innerhalb einer Frist von…