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Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende

Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bei ungeklärter Identität Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der im Juli 2011 eingeführten Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende setzt in der Regel voraus, dass die Identität des Ausländers geklärt ist. Von dieser Voraussetzung kann die Ausländerbehörde aber im Ermessenswege absehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am…