VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Einmaliger Konsum einer „Kräutermischung“ mit «harter Droge» rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnis

Bereits ein einmaliger Konsum einer Kräutermischung mit «harter Droge» rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnis „Entscheidung des VG Trier in einem Eilverfahren Schon der einmalige Konsum von Kräutermischungen, die nachgewiesenermaßen einen Wirkstoff beinhalten, der in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz als sogenannte harte Droge aufgenommen ist, führt dazu, dass die zuständige Behörde, die Fahrerlaubnis entziehen darf. Dies gelte…