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Identitätsfeststellung durch Polizei bei „Demonstrationsbeobachtern“

Polizei darf Personalien von „Demonstrationsbeobachter“ im Kreis der Teilnehmer einer aufgelösten Versammlung feststellen Beschluss VGH Baden-Württemberg v. 10.03.2015 – 1 S 1225/14 Wenn eine unfriedliche Versammlung rechtmäßig aufgelöst ist, darf die Polizei auch die Personalien von Personen im Kreis der Versammlungsteilnehmer feststellen, die sich – gekennzeichnet durch eine Weste mit Aufschrift – als „Demonstrationsbeobachter“ bezeichnen.…