StrafRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

„Drecksfotze“, „Schlampe“, „Dreckssau“… keine strafbare Beleidigung?

Sind öffentliche Äußerungen wie „Stück Scheisse“, „altes …s Drecksschwein“, „Geisteskrank“, „kranke Frau“, „Schlampe“, „Gehirn Amputiert“, „Drecks Fotze“, „Sondermüll“, „Alte perverse Dreckssau“ wirklich keine Beleidigungen? Wir hatten schon damals in unserem Blog über eine Entscheidung zu der Äußerung „Leck mich am Arsch!“ berichtet. Für Diskussionen und Aufsehen erregte nun wieder kürzlich ein Beschluss des Landgerichts Berlin in einem…