VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Altershöchstgrenze für Einstellung öffentlicher Dienst

Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig   Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2015 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen. Die in der Laufbahnverordnung vom 30. Juni 2009 vorgesehenen Regelungen der Altershöchstgrenze sind daher mit Art. 33 Abs.…