Endlich ein Ende überlanger Gerichtsverfahren?
Nach einer Mitteilung des DeutschenAnwaltVereins vom 06.10.2011 hat der Deutsche Bundestag am 29. September 2011 ein Gesetz über den „Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ beschlossen. Dauert ein Prozess zu lange, so soll der Betroffene eine Entschädigung erhalten. In einem ersten Schritt muss der Betroffene eine seiner Auffassung nach bestehende Verzögerung rügen. Bereits davon verspricht…