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Passend zur Urlaubszeit und brandaktuell: Fluggäste müssen auf Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn Reisegepäck erst mit späteren Flug transportiert werden kann

Passend zur Urlaubszeit und brandaktuell: Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das Reisegepäck erst mit einem späteren Flug transportiert werden kann Für Fluggäste lohnt es sich, zu kämpfen. Der Bundesgerichtshof hat Fluggästen, denen bei einer Flugverspätung die Weiterreise versagt wurde, in einer weiteren Entscheidung eine Ausgleichszahlung zugesprochen. Die Entscheidung stärkt die…