VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

EuGH: EU-Staaten dürfen nach Verkehrsverstoß ausländischen Führerschein (EU-Führerschein) in ihrem Hoheitsgebiet für ungültig erklären

EuGH: EU-Staaten dürfen nach Verkehrsverstoß ausländischen Führerschein („EU-Führerschein“) in ihrem Hoheitsgebiet für ungültig erklären „Einem EU-Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht abgesprochen werden, in seinem Hoheitsgebiet zu fahren, nachdem er dort einen Verkehrsverstoß begangen hat, der geeignet ist, seine fehlende Fahreignung herbeizuführen. Dies stellt der Gerichtshof der Europäischen Union klar. Allerdings dürfe dieses…