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AG München: Keine Minderung des Reisepreises nach Erkrankung an verunreinigtem Badestrand

AG München: Keine Minderung des Reisepreises nach Erkrankung an verunreinigtem Badestrand zu AG München, Urteil vom 16.01.2013 – 132 C 15965/12. Ein Reisemangel, der außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters liegt, berechtigt nicht zur Minderung. Die Behauptung, auf Grund eines verseuchten Badestrandes erkrankt zu sein, reicht somit nicht aus. Das geht aus einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil…