Facebook-Benutzerkonto ist ist vererbbar
Vertrag über Benutzerkonto in sozialem Netzwerk ist vererbbar Die Erben haben Anspruch auf Zugang zum Benutzerkonto des Verstorbenen in einem sozialen Netzwerk. Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.07.2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese…