Anerkennung von EU-Fahrerlaubnis die vor 19.01.2009 erworben wurde
Für Frage der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist Rechtsprechungsänderung zum 19.01.2009 zu beachten Die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis sind nicht gegeben, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt über eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis verfügte. Für bis zum 18.01.2009 erteilte Führerscheine gilt es angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als geklärt, dass eine…