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Eine Entscheidung zugunsten der Kampfhundebesitzer ! Faktisches Verbot von Kampfhunden unzulässig!

2.000 Euro Hundesteuer für einen Kampfhund sind zu viel BayVGH- Urteil vom 25.07.2013 Az.: Az. 4 B 13.144 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 25. Juli 2013 entschieden, dass ein Steuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 2.000 Euro jährlich angesichts der für die Haltung eines solchen Hundes in der Regel erforderlichen Aufwendungen…