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Patchworkfamilie doch Familie!

Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 30. Juli 2013-  BVerwG 1 C-15.12 Ein Ausländer, der in Deutschland in einer Patchworkfamilie mit seiner Partnerin und Kindern zusammenlebt, kann in einem außergewöhnlichen Härtefall einen Aufenthaltstitel beanspruchen, wenn dies erforderlich ist, um eine Verletzung von Art. 6 GG zu vermeiden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in…