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Haftung aus Verpflichtungserklärung trotz Flüchtlingsanerkennung

Urteil BVerwG 1 C 4.13  v. 13. 02 2014 Die Pflicht zur Erstattung von Sozialleistungen, die ein Dritter gegenüber der Ausländerbehörde zugunsten eines Ausländers übernommen hat, entfällt nicht rückwirkend mit dessen Flüchtlingsanerkennung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 13.02.2014 entschieden. Der Kläger hatte sich im Juni 2008 gegenüber der Beklagten gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes schriftlich verpflichtet, für den Fall…