VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Ratgeber: Knöllchen-Post auch im Urlaub nie ungelesen liegen lassen

ACE Auto Club Europa Ratgeber: Knöllchen-Post auch im Urlaub nie ungelesen liegen lassen Rosenheim (ACE) 30. Dezember 2014 – Auch Neujahrsurlaub schützt nicht vor Strafe. Wer aufgrund eines geringfügigen Verkehrsverstoßes ein Knöllchen mit Verwarnungsgeld nach Hause geschickt bekommt, sollte sich beeilen. Denn die Zahlungsfrist dafür ist auf sieben Tage begrenzt und es ist nicht möglich…