MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Achtung Vermieter: Fristlose Kündigung immer mit ordentlicher Kündigung kombinieren!

Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung  verbunden werden Der Bundesgerichtshof hat am 19.09.2018 entschieden, dass eine fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit einer hilfsweise erklärten ordentlicher Kündigung verbunden werden kann. Vermieter, die also neben einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges hilfsweise oder vorsorglich eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen eines aufgelaufenen Zahlungsrückstands aussprechen, können…